Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstag, 16.12.21, die erst seit Montag geltende 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel gekippt. Im Delmenhorster Stadtgebiet braucht man demnach zum Shoppen keinen Nachweis mehr über den Impf- oder Genesenenstatus.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts.